Covid-19 Information
Am 29. April hat der Bundesrat entschieden, dass bereits ab dem 11. Mai der Trainingsbetrieb unter strengen Auflagen wieder aufgenommen werden kann. Das heisst ein Traing kann nur durchgeführt werden wenn die nötigen Schutzmassnahmen umgesetzt werden. Der VSV hat wie auch die anderen Schiessverbände ein Schutzkonzept das BASPO / BAG eingereicht, das aam 30.4.2020 genehmigt wurde.Unter den Auflagen diese Schutzkonzeptes können die Traings im Schwarzpulverschiessen per 11. Mai 2020 wieder aufgenommen werden.
Für die Einhaltung des Schtzkonzeptes sind die Vereine verantwortlich
Das Schutzkonzept Covid-19 des VSV wurde vom Konzept des SSV übernommen und auf das Schwarzpulverschiessen angepaast und wurde am 30.05.2020 vom BASPO / BAG genehmigt..
Download Schutzkonzept Covid-19 - VSV
Download Umsetzung des Schutzkonzept für Vereine
Muster Anwesenheitsliste
Skitzze Stand Layout
Update 19.07.2020
Wir sind alle sehr glücklich, dass wir mit den diversen Lockerungen wieder unserm Hobby, dem Schiesssport, frönen können auch wenn diverse Einschränkungen weiter bestehen.
Bis jetzt konnte festgestellt werden, dass sich die Schützen an die Regeln und Empfehlungen des BAG und des VSV gehalten haben und uns keine Fälle von Ansteckungen bekannt sind.
Es gilt nun, hier nicht nachzulassen und sich weiter konsequent an die Regeln und Empfehlungen des BAG und des VSV zu halten, um Fälle von Ansteckungen weiterhin zu vermeiden.
In diesem Sinne appellieren wir an alle, Vereine und Organisatoren von Schiessanlässen – und natürlich an alle Schützen – weiterhin die wichtigen Regeln und Empfehlungen zur Eindämmung der Pandemie konsequent einzuhalten.
Die wichtigsten Regeln und Empfehlungen nochmals zur Erinnerung:
- Nur Symptomfrei ins Training/Wettkampf
- Strikte Einhaltung der Hygieneregeln
- Halten Sie 1.5m Abstand
- Stellen Sie sicher, dass sich nur die absolut notwendige Zahl von Funktionären und Schützen im Schiessstand aufhalten.
- Falls Sie auf allen Scheiben schiessen, verwenden sie die Feuerschutzblenden auf beiden Seiten und führen Sie konsequent eine Anwesenheitsliste.
- Können die Distanzregeln nicht eingehalten werden, muss die Nachverfolgung enger Personenkontakte (Contact Tracing) sichergestellt sein, etwa mit Präsenzlisten.
- Bezeichnung verantwortlicher Personen
FAQ Dokumente können auf der Webseite des SSV gefunden werden.
Link zu FAQ Dokumente
Link zur Covid-19 Info Seite des SSV
Link zu Covid-19 Verordnung-3
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